Ortsplanungsrevision
13.03.2023: Der Gemeinderat von Aarberg hat die geringfügige Änderung der Nutzungsplanung inkl. Waldfeststellung ab beschlossen.
09.12.2022-20.01.2023: Die Akten zur geringfügigen Änderung des Nutzungszonenplans inkl. Waldfeststellung lagen während 30 Tagen auf.
Herbst 2022: Der Kanton teilt der Gemeinde mit, dass er in den eingereichten Unterlagen Genehmigungsvorbehalte festgestellt habe. In der Folge wurden die Vorbehalte besprochen und bereinigt. Anschliessend wurden die überarbeiteten Unterlagen durch die Hochbaukommission und den Gemeinderat behandelt und verabschiedet.
02.06.2022: Die Bürgerinnen und Bürger von Aarberg sind dem Antrag des Gemeinderates an der Gemeindeversammlung gefolgt und haben die Ortsplanungsrevision mit grossem Mehr angenommen. Nun geht es darum, die Unterlagen dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Genehmigung vorzulegen. Das AGR hat dabei auch noch über die offenen Einsprachen zu entscheiden, welche von der Gemeinde nicht bereinigt werden konnten. Es wird damit gerechnet, dass bis Ende Jahr eine rechtskräftige Grundordnung vorliegt.
08.04.-09.05.2022: Die Akten zur Ortsplanungsrevision für die 2. öffentlichen Auflage lagen während 30 Tagen auf.
05.01.-07.02.2022: Der Gemeinderat brachte die Ortsplanungsrevision zur öffentlichen Auflage. Während der Auflage- und Einsprachefrist gingen ein paar Einsprachen ein. Die Einspracheverhandlungen erfolgten am 08.03.2022 und die Ergebnisse aus den Verhandlungen liegen nun zur Beschlussfassung beim Gemeinderat.
25.11.2020: Der Kanton hat die Unterlagen vorgeprüft und einen entsprechenden Bericht abgegeben. Die Hochbau- wie auch die Tiefbaukommission prüfen nun allfällige Änderungen und werden dem Gemeinderat die Unterlagen zur öffentlichen Auflage voraussichtlich im Frühling 2021 beantragen.
26.06.2019: Im November 2017 hat die Gemeindeversammlung mittels Kreditbeschluss dem Gemeinderat den Auftrag erteilt, die Ortsplanungsrevision anzugehen. Im Verlaufe des Jahres 2018 wurden in Zusammenarbeit mit dem Ortsplaner, der vorberatenden Hochbaukommission und dem Gemeinderat an etlichen Sitzungen die diversen Vorgaben besprochen, angepasst und manchmal auch verworfen.
13.09.2019: Am 03.06.2019 hat der Gemeinderat nun die Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Die Bevölkerung sowie die Grundeigentümer konnten sich vom 18.06.2019 bis 13.09.2019 im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung im Entscheidungsprozess mit Vorschlägen oder Einwänden einbringen. Die eingereichten Mitwirkungen werden derzeit ausgewertet, allfällige Anpassungen vorgenommen und anschliessend werden die Unterlagen dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung eingereicht.