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Neuigkeiten
9. Mai. 2025, 10:22 Uhr

Aufhebung von Gräbern auf dem Friedhof Aarberg

Gestützt auf Art. 10 Abs. 2 der Bestattungs- und Friedhofverordnung der Gemeinde Aarberg vom 18.09.2018 wird ein Teil der Grababteilung „Süd“ aufgehoben.

Es sind sowohl Erdbestattungs- wie auch Urnen-Reihengräber, welche aufgehoben werden.

Die Ruhefrist der Gräber, welche bei den Gräbern auf dem Friedhof mit Pfeilen signalisiert sind, ist abgelaufen. Wurden Urnen auf einem bestehenden Grab beigesetzt, verlängert sich die Benützungsdauer des Grabes dadurch nicht. Diese Urnen können aber im Auftrag und auf Kosten der Angehörigen durch den Friedhofgärtner in ein bestehendes oder neues Grab umgebettet werden. Der schriftliche Antrag muss bis am 31. August 2025 bei der Bauabteilung Aarberg, Stadtplatz 46, 3270 Aarberg eingegangen sein.

Gedenksteine, Pflanzen und andere Gegenstände, die von Hinterbliebenen beansprucht werden, sind bis zum Aufhebungsdatum vom 30. September 2025 von den Gräbern zu entfernen. Nach diesem Datum werden die Gräber abgeräumt und der verbleibende Grabschmuck entsorgt.

Haben Sie Fragen? So melden Sie sich unter 032 391 25 25 bei der Bauabteilung oder unter 079 204 70 15 bei Herr F. Liechti, dem Friedhofsgärtner.

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