Überbauung alte Mühle Rösslimatte
30.05.2022: Der Gemeinderat hat die aufgrund des Vorprüfungsberichtes des AGR überarbeitete Teil-UeO «Rösslimatte» am 17.01.2022 zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Während der Auflage vom 18.02.2022 bis 21.03.2022 sind weder Einsprachen noch Rechtsverwahrungen eingegangen. Demzufolge hat der Gemeinderat nun die Akten zur Genehmigung an den Kanton verabschiedet.
15.05.2022: Das Stimmvolk von Aarberg hat an der Urne dem erhöhten Kredit über 2.7 Mio. Franken mit grossem Mehr zugestimmt. Die Gemeinde hat im Anschluss an die Abstimmung zusammen mit dem beauftragten Ingenieur die Arbeiten aufgenommen, mit dem Ziel, möglichst rasch ein grobes Bauprogramm mit dem beauftragten Bauunternehmen aufzustellen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, ob und welche Verzögerungen bei den Materiallieferungen vorhanden sind. Ebenfalls soll bei der Planung auf grössere Veranstaltungen im Stedtli, soweit möglich, Rücksicht genommen werden. Sobald das Terminprogramm steht, werden die Direktbetroffenen und die Bevölkerung darüber informiert.
18.02.-21.03.2022: Der Gemeinderat Aarberg brachte die geringfügige Änderung der Zone mit Planungspflicht «Rösslimatte» sowie die Teiländerung der Überbauungsordnung «Rösslimatte» zur öffentlichen Auflage. Es wurden keine Einsprachen/Rechtsverwahrungen eingegeben.
16.08.2021: Mit Bericht vom 16.08.2021 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) mit dem Vorprüfungsbericht zum vorliegenden Planungsgeschäft Stellung genommen. Die aus der Vorprüfung des AGR resultierenden Empfehlungen und Genehmigungsvorbehalte wurden diskutiert und bereinigt.
29.04.2021: Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung ZPP Nr. 7 «Rösslimatte» genehmigt.
12.04.2021: Der Gemeinderat Aarberg hat die Änderung der Teilüberbauungsordnung "Rösslimatte" genehmigt und zu Handen der Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung verabschiedet.
25.11.2020: In den vergangenen Monaten wurde auf dem alten Mühleareal an der Murtenstrasse zusammen mit der Denkmalpflege, Städte- und Verkehrsplaner das Areal entwickelt. Nach Mitwirkung, Vorprüfung und öffentlicher Auflage kann die Zone mit Planungspflicht (ZPP) "Rösslimatte" der Gemeindeversammlung am 10.12.2020 zur Genehmigung vorgelegt werden. Anschliessend kann mit der Erarbeitung der Überbauungsordnung begonnen werden.