Die vom Grossen Rat im Dezember 2020 beschlossene Änderung im Baugesetzt und im Baubewilligungsdekret für die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens (eBUP) treten am 01.03.2022 zusammen mit den Änderungen der Bauverordnung in Kraft. Dies führt im Baubewilligungsverfahren zu gewichtigen Änderungen. Somit ist seit dem 01.03.2022 das Baugesuch zwingend über eBau auszufüllen und kann nicht mehr mit den bisherigen amtlichen Formularen eingereicht werden.
Das Baugesuch ist somit im eBau-Portal auszufüllen. Die Pläne sowie die erforderlichen Beilagen werden ins eBau-Portal hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Anschliessend ist das Gesuch bei der Bauabteilung Aarberg zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen und sämtlicher hochgeladener Unteralgen in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Bis zur Schaffung der gesetzlichen Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr, bleiben die Papierakten die massgebenden Akten.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen erst laufen, wenn die Unterlagen inkl. Beilagen (mit Original-unterschriften) in Papierform auf der Gemeinde sind. Die Bestimmungen des Baubewilligungsdekrets nach Art. 10ff. betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe.
Der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Informationsblatt "eBau - elektronisches Baubewilligungsverfahren" inkl. Angaben zum Erfassen eines Baugesuches im eBau-Portal